Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

I. Allgemeines
I.1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen, auch wenn Sie bei mündlicher oder fernmündlicher Verhandlungen nicht explizit erwähnt werden.
I.2) Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Ware gelten unsere allgemeinen Verkaufs – und Lieferbedingungen als angenommen.
I.3) Erklärungen von und gegenüber Vertretern und Reisenden erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sowie für Abweichungen von diesen Bedingungen.
I.4) Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen richten sich sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher im Sinne des KSchG. Sollte aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Beschränkung durch das KSchG oder einer anderen konsumentenschutzrechtlichen zwingenden
Bestimmung eine Beschränkung oder Einschränkung der Rechte des Käufers rechtlich nicht möglich sein, so ist diese Bestimmung dahingehend auszulegen, dass diese auf das rechtlich äußerste Maß der Einschränkung oder Beschränkung, welches gesetzlich zulässig ist, zu verstehen ist.

II. Angebote
II.1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
II.2) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und technische Unterlagen in Katalogen, Drucksachen und unserem Internet-Auftritt sind branchenübliche Annäherungswerte. Wir behalten uns vor, auch nach Vertragsabschluss technische und konstruktive Änderungen vorzunehmen.
II.3) Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht; sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

III. Preise
III.1) Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, so gelangen die jeweils bei Lieferung gültigen Preise am Liefertag zur Verrechnung. Nur schriftlich und ausdrücklich als bindend offerierte Preise
sind gültig, andernfalls bleiben Änderungen für Preise und Nachlässe vorbehalten.
III.2) Unsere Preise verstehen sich – sofern nicht im gegenseitigen Einverständnis anders geregelt – ab einem Nettorechnungswarenwert von € 400,00 frei Haus ohne Abladen und Vertragen, unter einem Nettorechnungswarenwert von € 400,00 ab Werk Leonding ohne Verpackung und ohne Verladung.
III.3) Frachtfrei gestellte Preise gelten unter Voraussetzung des billigsten Weges und offen unbehinderten Verkehrs auf den in Betracht kommenden Bahnwegen, Auto- und Wasserstraßen. Vom Besteller gewünschte Expresszustellungen oder Zustellungen, die nicht den Voraussetzungen des billigsten Weges
entsprechen, sowie Fehlfrachten gehen zu Lasten des Bestellers. Lieferfahrzeuge müssen ungehindert und ohne Wartezeit an die Entladestelle heranfahren können und ohne Verzögerung entleert werden.
III.4) Bei Lieferungen unter einem Nettowarenwert von € 50,00 berechnen wir pro Lieferung einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 5,00.

IV. Lieferung und Versand
IV.1) Von uns bestätigte Liefertermine sind ausdrücklich keine Fixtermine im Sinne des ABGB und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, z.B.
Betriebsstörung, Brand, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe oder ähnlicher Katastrophen.
IV.2) Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gemäß unserer Bedingung nachgekommen ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen.
IV.3) Bei Überschreitung der Liefertermine durch uns ist der Käufer erst nach einem Monat nach diesem Termin berechtigt, eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.
IV.4) Zu einem Rücktritt ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn wir innerhalb dieser Nachfrist unserer Lieferverpflichtung nicht nachkommen. Jedweder Schadenersatz im Zusammenhang mit Überschreitungen von Lieferterminen gilt als ausgeschlossen, es sei denn, dass wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu
verantworten haben.
Wird die bestellte Ware nach Meldung der Versandbereitschaft nicht angenommen, sind wir berechtigt, Zahlungen zu fordern. Bei Abnahmeverzug von mehr als 30 Tagen sind wir berechtigt, die üblichen Lagergebühren zu berechnen.
IV.5) Wir sind bemüht, einen Auftrag geschlossen zum Versand zu bringen. Wir sind jedoch berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, wobei jede Teillieferung als selbständiges Geschäft gilt.
IV.6) Im Fall der Annahme und Rückbestätigung einer Bestellung, sind wir berechtigt, für die Dauer von maximal 60 Tage ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktrittes ist der
Käufer nicht berechtigt, Ansprüche welcher Art auch immer und aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen uns geltend zu machen.

V. Zahlungsbedingungen
V.1) Soweit keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, gelten die in unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. Die Zahlungsverpflichtung entsteht unabhängig vom Eingang der Ware und beschadet des Rechts der Mängelrüge. Die Rechnungsbeträge sind fällig innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto.
V.2) Handelsrechtliche Wertpapiere werden nur zahlungshalber angenommen, sämtliche dabei anfallenden Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers (Abnehmers, Käufers). Bei Zahlungsverzug gelten 10 % (zehn Prozent) Verzugszinsen per anno als vereinbart. Für Mahnungen im Verzugsfall sind sämtliche Spesen, wofür wir € 4,00 je Mahnschreiben berechnen, und auch Inkassospesen, zu ersetzen.
V.3) Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder liegen Zweifel an der Kreditwürdigkeit vor, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern, bzw. auch unter Setzung einer Nachfrist für die Vorauszahlung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
V.4) Die Zurückhaltung von fälligen Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso wie die Aufrechnung von Gegenforderungen jeglicher Art. Akontozahlungen werden zunächst auf die Zinsen und früher fällig gewordene Verbindlichkeiten angerechnet, ungeachtet einer anderslautenden Widmung.
V.5) Zahlungen an unsere Angestellten oder Mitarbeiter haben nur befreiende Wirkung, wenn diese eine Inkassovollmacht vorweisen können.

VI. Eigentumsvorbehalt
VI.1) Sämtliche von uns gelieferten Waren werden unter Vorbehalt des Eigentums geliefert (Vorbehaltsware).
Diese bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Bezug habenden Rechnung und auch allfälliger sonstiger noch offenen Forderungen in unserem Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, unseren Eigentumsvorbehalt im Falle der Weiterveräußerung vor Bezahlung des Kaufpreises an uns bei sonstigem Schadenersatz an seinen Käufer zu überbinden bzw. zu verlängern
VI.2) Der Käufer darf unsere Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßangabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gem. den nachstehenden Bestimmungen dieser Ziffer auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht befugt. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware sowie der jeweiligen Saldoforderung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in der Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware, die mit diesen Waren Gegenstand des Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes sind.
VI.3) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages angewandt, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in dem gleichen Umfang an uns abgetreten, wie es für die Kaufpreisforderung bestimmt ist.
VI.4) Der Käufer ist jedoch, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet,
seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
VI.5) Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Er ist verpflichtet, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung solcher Eingriffe, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, zu tragen, sofern sie nicht von der Gegenseite
eingezogen werden können.

VII. Gewährleistung
VII.1) Entscheidend für das Vorliegen eines Mangels und unserer Gewährleistungspflicht, ist der Zustand der Ware beim Verlassen unseres Werkes.
VII.2) Ausschließlich bei LIMODOR-Entlüftungsgeräten leisten wir für Mängel an der Ware während der Zeitdauer von 5 Jahren ab Abnahme, für alle sonstigen Zubehörteile (zB Nachlaufrelais, Filterwannen, Limax, AirVital,
AirOdor. AirOnova etc.) leisten wir für Mängel der Ware während der Zeitdauer von 2 Jahren ab Abnahme, Gewähr, wobei für unsere Gewährleistungspflicht jedoch Voraussetzung ist, dass der Käufer, bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche, innerhalb 8 Tagen, nach, bei sorgfältigster Prüfung, möglicher Entdeckbarkeit von Mängeln diese schriftlich anzeigt.
VII.3) Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nur auf diejenigen Teile, die nachweisbar infolge Material – oder Fabrikationsfehler schadhaft geworden sind, und beschränkt sich auf Ersatz oder Reparatur und können nach unserer Wahl auch den Minderwert ersetzen.
VII.4) Zur Durchführung einer Mängelbeseitigung ist uns vom Käufer während angemessener Zeit Gelegenheit gegeben. Im anderen Fall sind wir von unserer Gewährleistungspflicht befreit. Neben einer Ersatzleistung oder Ausbesserung der schadhaften Teile an der Ware haben wir für die Behebung des Mangels keine Kosten zu übernehmen; insbesondere keine Kosten der Auswechslung und Fracht.
VII.5) Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haben wir nur insoweit Gewähr zu leisten, als uns der Unterlieferant dazu verpflichtet hat.
VII.6) Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn vom Käufer oder durch Dritte ohne unsere Zustimmung Veränderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen werden.
VII.7) In keinem Fall berechtigen Mängelrügen den Kaufpreis oder auch nur einen Teil davon zurückzuhalten. Der Käufer ist auch nicht berechtigt, mit eigenen Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche gegen
unsere Lieferforderungen aufzurechnen, es sei denn diese wurden von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
VII.8) Solange der Käufer seiner vertragsgemäßen Zahlungspflicht nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die Erfüllung einer Gewährleistungspflicht zu verweigern. Unsere Verpflichtung, im Zusammenhang mit Mängeln, Schadenersatz zu leisten, gilt als ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist; dies trifft nur dann nicht zu, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist.

VIII. Produkthaftung und Schadenersatz
VIII.1) Der Käufer verpflichtet sich, ihm übergebene bzw. der Ware beigepackte Betriebsanleitung und Bedienungsanweisungen selbst genauestens zu beachten und bei Weiterveräußerung seine Kunden dahingehend zu informieren, dass diese Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen genauestens einzuhalten sind.
VIII.2) Dem Käufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln gegen diese Betriebsanleitung und Hinweise unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz entfällt.
VIII.3) Insgesamt ist unsere Haftung für Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer (seien sie deliktisch oder vertraglich), auf die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme unserer Haftpflichtversicherung für die jeweiligen Ansprüche beschränkt. Die Versicherungssumme beläuft sich derzeit auf € 5 Mio. für Ansprüche aus der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung und auf € 100.000 für Ansprüche aus der Produkthaftpflichtversicherung.
VIII.4) Zwischen den Vertragsparteien gilt als vereinbart, dass der Käufer im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen uns sowohl bei vertraglichen als auch bei deliktischen Ansprüchen die Beweislast für den Eintritt des Schadens, die Schadenshöhe, die Kausalität des Ereignisses für den
Schaden, die Rechtswidrigkeit sowie für das Verschulden trägt.

IX. Materialrücknahme
IX.1) Auftragsgemäß gelieferte Waren werden von uns grundsätzlich nicht zurückgenommen. Entschließen wir uns dennoch zu einer Rücknahme von Waren, wird für die Bearbeitung eine Gebühr von € 10,00 pro Artikel einbehalten. Alle für uns entstandenen Auslagen für Fracht, Transportschäden etc. werden ebenfalls in Abzug gebracht. Waren unter einem Nettowarenwert von € 10,00 werden grundsätzlich nicht zurückgenommen bzw. bei Rücksendung nicht gutgeschrieben.

X. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
X.1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche WARENKORB in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche WEITER ZUR KASSA zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
X.2) Über die Schaltfläche ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
X.3) Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs erfolgen. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
X.4) Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung sieben statt zwei Tage.
X.5) Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

XI. Kundenkonto
XI.1) Der Verkäufer stellt den Kunden ein Kundenkonto zur Verfügung. Innerhalb des Kundenkontos werden den Kunden Informationen über die Bestellungen und ihre beim Verkäufer gespeicherten Kundendaten zur Verfügung gestellt. Die im Kundenkonto gespeicherten Informationen sind nicht öffentlich.
XI.2) Um eine Bestellung tätigen zu können, müssen Kunden ein Kundenkonto anlegen. Kunden können eine Bestellung auch als Gast tätigen, ohne ein Kundenkonto anlegen zu müssen.
XI.3) Die Kunden sind verpflichtet, im Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Angaben an Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, soweit dies erforderlich ist (z.B. die geänderte E-Mail-Adresse im Falle eines Wechsels oder die geänderte Postanschrift vor einer Bestellung). Kunden sind für eventuelle Nachteile, die aufgrund fehlerhafter Angaben entstehen, verantwortlich.
XI.4) Das Kundenkonto darf nur nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften zum Schutz von Rechten Dritter, und nach Maßgabe der AGB des Verkäufers mittels der durch den Verkäufer bereitgestellten Zugriffsmasken und anderen technischen Zugriffsmöglichkeiten genutzt werden. Eine andere Art der Nutzung, insbesondere durch externe Software, wie z.B. Bots oder Crawler, ist untersagt.
XI.5) Soweit Kunden innerhalb des Kundenkontos Inhalte oder Informationen (nachfolgend bezeichnet als “Inhalte”) speichern, angeben oder sonst einstellen, sind die Kunden für diese Informationen verantwortlich. Der Verkäufer macht sich die Inhalte der Kunden nicht zu eigen. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, je nach dem Grad der von den Inhalten ausgehenden Rechtsverletzungsgefahr, insbesondere der Gefahr für Dritte, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zu den Maßnahmen, die den Kriterien der Erforderlichkeit, Angemessenheit, Sorgfalt, Objektivität sowie der Zumutbarkeit und den Interessen aller Beteiligten, insbesondere den Grundrechten der Kunden, Rechnung tragen, können die (teilweise) Löschung von Inhalten, Handlungs- und Erklärungsaufforderungen, Verwarnungen und Abmahnungen sowie Hausverbote gehören.
XI.6) Kunden können das Kundenkonto jederzeit kündigen. Der Verkäufer kann das Kundenkonto jederzeit mit einer angemessenen Frist, die in der Regel zwei Wochen beträgt, kündigen. Die Kündigung muss für den Kunden zumutbar sein. Der Verkäufer behält sich die Kündigung aus außerordentlichen Gründen vor.
XI.7) Ab dem Zeitpunkt der Kündigung stehen das Kundenkonto und die im Kundenkonto gespeicherten Informationen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Daten bei der Kündigung des Kundenkontos zu sichern.

XII. Sonstige Bestimmungen
XII.1) Sind oder werden durch Gesetzesänderungen Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und sind unwirksame Bestimmungen so auszulegen, dass die gleiche Zielsetzung gewahrt bleibt.
XII.2) Wenn auf den Geschäftsfall die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes KSchG BGBL 140/1979 Anwendung zu finden haben, gelten in Ergänzung zu diesen Bestimmungen lediglich dessen zwingende Normen. Gemäß Artikel 6 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (BGBL 96/1988) wird die Geltung dieses Übereinkommens (UN-Kaufrecht) in der geltenden Fassung ausdrücklich ausgeschlossen.
XII.3) Im Zusammenhang mit Lieferungen an Bauunternehmungen oder Unternehmungen des Baunebengewerbes wird eine Vereinbarung der Bauwerkvertragsnorm ÖNORM B2110 ausdrücklich ausgeschlossen.
XII.4) Als Erfüllungsort sämtlicher Verbindlichkeiten und Zahlungen gilt Linz, Kaufmännische Wertpapiere, welche zahlungshalber angenommen worden sind, sind daher auch in Linz zahlbar auszustellen.
XII.5) Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten werden die ausschließliche Zuständigkeit des für 4061 Pasching sachlich zuständigen Gerichtes sowie die inländische österreichische Gerichtsbarkeit vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.